Der vollständige PAngV-Leitfaden für Einzelhändler 2026
Alles über die Preisangabenverordnung: Grundpreise, 30-Tage-Regel und wie Sie Bußgelder bis €25.000 vermeiden
Lesezeit: 12 Minuten
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2025
Zielgruppe: Kiosk-Betreiber, kleine Supermärkte, Bäckereien, Einzelhändler in Deutschland
Einleitung: Warum Sie diesen Artikel lesen sollten
Es ist ein ganz normaler Dienstagmorgen in Berlin-Neukölln. Mehmet öffnet seinen Kiosk um 6 Uhr, wie jeden Tag seit 15 Jahren. Um 10 Uhr klopft es an der Tür. Zwei Beamte der Verbraucherschutzbehörde.
Drei Wochen später liegt ein Brief im Briefkasten: €15.000 Bußgeld.
Der Grund? Seine handgeschriebenen Preisschilder erfüllten nicht die Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV). Kein Grundpreis. Keine 30-Tage-Preishistorie bei Rabatten.
Mehmet wusste nicht einmal, dass es diese Regeln gibt.
Sie sind nicht allein. Schätzungsweise 300.000 kleine Einzelhändler in Deutschland stehen vor dem gleichen Problem: komplizierte Vorschriften, hohe Strafen, keine Zeit für Bürokratie.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen – in einfacher Sprache, mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die PAngV?
- Die drei Kernforderungen
- Der Grundpreis: €/kg und €/L richtig berechnen
- Die 30-Tage-Regel bei Rabatten
- Bußgelder: Was droht bei Verstößen?
- Die 5 häufigsten Fehler
- Checkliste: Ist Ihr Geschäft konform?
- Wie PriceLabel hilft
Was ist die PAngV?
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Preise im Einzelhandel angezeigt werden müssen. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 98/6/EG und wurde zuletzt am 28. Mai 2022 grundlegend überarbeitet.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Vollständiger Name | Preisangabenverordnung (PAngV) |
| Rechtsgrundlage | EU-Richtlinie 98/6/EG + Omnibus-Richtlinie 2019/2161 |
| Letzte große Reform | 28. Mai 2022 |
| Zuständige Behörde | Landesämter für Verbraucherschutz |
| Maximales Bußgeld | €50.000 (bei grenzüberschreitenden Verstößen) |
| Gilt für | Alle Einzelhändler, die an Verbraucher verkaufen |
Warum gibt es die PAngV?
Das Ziel ist einfach: Preistransparenz für Verbraucher. Kunden sollen auf den ersten Blick erkennen können:
- Was ein Produkt kostet (Verkaufspreis)
- Wie teuer es im Vergleich zu anderen Produkten ist (Grundpreis pro kg/L)
- Ob ein Rabatt wirklich ein Rabatt ist (30-Tage-Regel)
Wer muss die PAngV einhalten?
Jeder, der Waren an Endverbraucher verkauft:
✅ Kioske und Spätkaufs
✅ Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte
✅ Bäckereien und Metzgereien
✅ Drogerien und Apotheken
✅ Online-Shops mit Sitz in Deutschland
✅ Wochenmärkte und Flohmärkte
Wichtig für Deutschland: Anders als in Frankreich (Ausnahme für Läden <400m²) oder Belgien (<150m²) gibt es in Deutschland keine Ausnahme für kleine Geschäfte. Ein 20m² Kiosk muss genauso konform sein wie ein REWE-Supermarkt.
Die drei Kernforderungen
Die PAngV hat drei Hauptanforderungen. Wenn Sie diese verstehen, verstehen Sie 90% der Verordnung.
1. Der Verkaufspreis (Gesamtpreis)
Was ist das?
Der Endpreis, den der Kunde bezahlt – inklusive Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern.
Anforderungen: - Muss klar, deutlich und gut lesbar sein - Muss die Währung enthalten (€) - Muss in der Nähe des Produkts angebracht sein - Muss alle Kosten enthalten (kein "+Pfand" ohne den Betrag zu nennen)
Beispiel – richtig:
Coca-Cola 1,5L
€1,99 inkl. €0,25 Pfand
Beispiel – falsch:
Cola 1,99 + Pfand
2. Der Grundpreis
Was ist das?
Der Preis pro Mengeneinheit – üblicherweise pro Kilogramm (€/kg) oder pro Liter (€/L).
Warum ist das wichtig?
Damit Verbraucher Produkte unterschiedlicher Größen vergleichen können.
Die große Änderung 2022:
Vor 2022 war in Deutschland auch €/100g oder €/100ml erlaubt. Seit dem 28. Mai 2022 ist nur noch €/kg und €/L zulässig – eine der strengsten Regelungen in Europa.
| Land | Erlaubte Grundpreis-Einheiten |
|---|---|
| Deutschland | Nur €/kg und €/L |
| Schweden | €/kg, €/L, €/100g, €/100ml |
| Frankreich | €/kg, €/L, €/100g, €/100ml |
| Niederlande | €/kg, €/L |
Beispiel – richtig (Deutschland):
Nutella 450g
€4,49
Grundpreis: €9,98/kg
Beispiel – falsch (Deutschland):
Nutella 450g
€4,49
Grundpreis: €2,25/100g ← VERBOTEN seit 2022!
Berechnung des Grundpreises:
Grundpreis = (Verkaufspreis ÷ Produktgewicht) × 1000
Beispiel: Nutella 450g für €4,49
Grundpreis = (4,49 ÷ 450) × 1000 = €9,98/kg
3. Die 30-Tage-Regel (bei Preissenkungen)
Was ist das?
Wenn Sie einen Rabatt oder eine Preissenkung ankündigen, müssen Sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzeigen – nicht irgendeinen "vorherigen" Preis.
Warum wurde das eingeführt?
Um Fake-Rabatte zu verhindern. Manche Händler erhöhten Preise kurz vor einem "Sale", um dann einen größeren Rabatt zu suggerieren. Die EU-Omnibus-Richtlinie 2019/2161 hat dem einen Riegel vorgeschoben.
Gilt seit: 28. Mai 2022
Beispiel – richtig:
ANGEBOT!
Jetzt: €2,99
Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: €3,49
Beispiel – falsch:
SALE!
Jetzt: €2,99
Statt: €5,99 ← Welcher Preis? Wann? Nicht nachprüfbar!
Ausnahmen von der 30-Tage-Regel:
| Ausnahme | Erklärung |
|---|---|
| Neue Produkte | Produkte, die weniger als 30 Tage im Sortiment sind → kürzere Referenzperiode |
| Verderbliche Waren | Lebensmittel kurz vor Ablauf → können ausgenommen werden |
| Stufenweise Rabatte | Bei kontinuierlicher Preissenkung → Preis vor der ersten Senkung |
Der Grundpreis: €/kg und €/L richtig berechnen
Der Grundpreis ist der häufigste Fehlerbereich. Hier die Details:
Wann brauchen Sie einen Grundpreis?
Grundpreis erforderlich für: - Alle vorverpackten Lebensmittel - Getränke - Reinigungsmittel, Waschmittel - Kosmetik und Körperpflege - Lose Ware (Obst, Gemüse, Fleisch, Käse)
Grundpreis NICHT erforderlich für: - Einzelstücke (z.B. ein Apfel, wenn er pro Stück verkauft wird) - Produkte unter 50g oder 50ml - Mischsortimente (z.B. Süßigkeiten-Tüte mit verschiedenen Produkten) - Produkte, bei denen das Gewicht für den Kauf irrelevant ist
Praktische Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Standard-Lebensmittel
Produkt: Barilla Spaghetti 500g
Verkaufspreis: €1,89
Grundpreis = (1,89 ÷ 500) × 1000 = €3,78/kg
Beispiel 2: Getränk
Produkt: Orangensaft 1,5L
Verkaufspreis: €2,49
Grundpreis = (2,49 ÷ 1,5) = €1,66/L
Beispiel 3: Kleine Verpackung
Produkt: Gewürz 35g
Verkaufspreis: €2,99
Da unter 50g: Grundpreis optional
Wenn angegeben: (2,99 ÷ 35) × 1000 = €85,43/kg
Beispiel 4: Bündel/Multipack
Produkt: 6er-Pack Joghurt (6 × 125g = 750g)
Verkaufspreis: €3,59
Grundpreis = (3,59 ÷ 750) × 1000 = €4,79/kg
Häufige Fehler beim Grundpreis
| Fehler | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| €/100g statt €/kg | Seit 2022 in Deutschland verboten | Immer in €/kg umrechnen |
| Abtropfgewicht vs. Gesamtgewicht | Bei Konserven muss das Abtropfgewicht verwendet werden | Netto-Gewicht prüfen |
| Fehlende Aktualisierung | Preis geändert, Grundpreis vergessen | Automatische Berechnung nutzen |
| Falsches Runden | €9,978 auf €9,97 gerundet (zu niedrig) | Kaufmännisch runden: €9,98 |
Die 30-Tage-Regel bei Rabatten
Das Problem mit "Fake-Rabatten"
Stellen Sie sich vor: - Tag 1-20: Produkt kostet €3,99 - Tag 21-27: Preis wird auf €5,99 erhöht - Tag 28: "MEGA-SALE! Jetzt nur €3,49! Statt €5,99!"
Der Kunde denkt, er spart €2,50. In Wirklichkeit spart er nur €0,50.
Die 30-Tage-Regel verhindert genau das.
Was genau müssen Sie anzeigen?
Bei jeder Preissenkung müssen Sie zeigen:
- Den neuen Preis (groß, deutlich)
- Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (vor der Senkung)
- Optional: Die Ersparnis in % oder €
Korrektes Preisschild-Format
┌─────────────────────────────────────┐
│ │
│ SONDERANGEBOT │
│ │
│ Milka Schokolade 100g │
│ │
│ Jetzt: €0,99 │
│ │
│ Grundpreis: €9,90/kg │
│ │
│ Niedrigster Preis (30 Tage): €1,29 │
│ │
│ Sie sparen: 23% │
│ │
└─────────────────────────────────────┘
Wie berechnet man den "niedrigsten Preis der letzten 30 Tage"?
Szenario: - 1. November: €3,99 - 8. November: €3,49 (Wochenend-Aktion) - 10. November: €3,99 - 15. November: €4,29 (Preiserhöhung) - 25. November: Sie wollen einen Sale machen
Frage: Was ist der "niedrigste Preis der letzten 30 Tage"?
Antwort: €3,49 (vom 8. November)
Das Problem für kleine Händler: Sie müssen eine Preishistorie führen. Mit handgeschriebenen Zetteln ist das fast unmöglich.
Ausnahmen und Sonderfälle
1. Neue Produkte (weniger als 30 Tage im Sortiment)
Wenn ein Produkt erst seit 15 Tagen verkauft wird, nutzen Sie den niedrigsten Preis dieser 15 Tage.
2. Verderbliche Waren
Für Produkte mit kurzer Haltbarkeit (Backwaren, Frischfleisch, Salate) können Sie die Regel flexibler anwenden oder ignorieren – je nach Bundesland.
3. Stufenweise/progressive Rabatte
Wenn Sie den Preis über mehrere Wochen schrittweise senken: - Woche 1: €10 → €9 - Woche 2: €9 → €8 - Woche 3: €8 → €7
In diesem Fall dürfen Sie den Preis vor der ersten Senkung (€10) als Referenz verwenden.
Bußgelder: Was droht bei Verstößen?
Bußgeldrahmen
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Fehlender Grundpreis | €1.000 - €10.000 |
| Falscher Grundpreis | €1.000 - €10.000 |
| Fehlende 30-Tage-Angabe | €5.000 - €25.000 |
| Irreführende Preisangabe | €10.000 - €25.000 |
| Grenzüberschreitende Verstöße | Bis zu €50.000 |
| Systematischer Betrug | Bis zu 4% des Jahresumsatzes |
Faktoren, die das Bußgeld beeinflussen
Höheres Bußgeld bei: - Wiederholten Verstößen - Vorsätzlichem Handeln - Großer Anzahl betroffener Produkte - Langer Dauer des Verstoßes - Höherem Unternehmensumsatz
Niedrigeres Bußgeld bei: - Erster Verstoß (oft nur Verwarnung) - Sofortiger Korrektur - Nachweis von Bemühungen zur Compliance - Kleinem Geschäft mit geringem Umsatz
Echte Fälle aus Deutschland
Fall 1: Berliner Spätkauf - Verstoß: Kein Grundpreis bei 47 Produkten - Bußgeld: €8.500 - Dauer bis zur Entdeckung: 6 Monate
Fall 2: Hamburger Kiosk-Kette - Verstoß: Systematisch falsche "Streichpreise" ohne 30-Tage-Nachweis - Bußgeld: €22.000 - Zusätzlich: Öffentliche Abmahnung
Fall 3: Münchner Lebensmittelgeschäft - Verstoß: Grundpreis in €/100g statt €/kg (nach 2022) - Bußgeld: €3.500 (reduziert wegen schneller Korrektur)
Die 5 häufigsten Fehler
Fehler 1: Gar kein Grundpreis
Das Problem:
Viele kleine Händler wissen nicht, dass der Grundpreis Pflicht ist.
Die Lösung:
Jedes Produkt (außer den Ausnahmen) braucht einen Grundpreis in €/kg oder €/L.
Fehler 2: Falsche Einheit (€/100g statt €/kg)
Das Problem:
Vor 2022 war €/100g in Deutschland erlaubt. Viele Händler haben ihre Schilder nicht aktualisiert.
Die Lösung:
Alle Grundpreise auf €/kg oder €/L umstellen. Keine Ausnahmen.
Fehler 3: Handgeschriebene "Streichpreise" ohne Nachweis
Das Problem:
"Vorher €5,99" – aber niemand kann beweisen, wann dieser Preis galt.
Die Lösung:
Preishistorie führen. Bei Kontrollen müssen Sie nachweisen können, dass der Referenzpreis korrekt ist.
Fehler 4: Vergessene Aktualisierung
Das Problem:
Einkaufspreis steigt, Verkaufspreis wird angepasst, aber das Preisschild zeigt noch den alten Grundpreis.
Die Lösung:
Bei jeder Preisänderung alle Angaben aktualisieren – Verkaufspreis UND Grundpreis.
Fehler 5: Mehrsprachige Schilder ohne Deutsch
Das Problem:
In manchen Vierteln sind Preisschilder nur auf Türkisch, Arabisch oder Chinesisch.
Die Lösung:
Deutsch ist Pflicht. Andere Sprachen dürfen ergänzt werden, aber Deutsch muss immer dabei sein.
Checkliste: Ist Ihr Geschäft konform?
Drucken Sie diese Checkliste aus und gehen Sie durch Ihr Geschäft:
✅ Verkaufspreis
- [ ] Jedes Produkt hat einen sichtbaren Preis
- [ ] Preis enthält MwSt.
- [ ] Pfand ist separat ausgewiesen (wenn zutreffend)
- [ ] Preis ist in Euro angegeben
- [ ] Schrift ist lesbar (nicht zu klein, nicht verblasst)
✅ Grundpreis
- [ ] Alle Produkte über 50g/50ml haben einen Grundpreis
- [ ] Grundpreis ist in €/kg oder €/L (NICHT €/100g oder €/100ml)
- [ ] Grundpreis ist korrekt berechnet
- [ ] Grundpreis wird bei Preisänderung aktualisiert
✅ 30-Tage-Regel (bei Rabatten)
- [ ] Bei Angeboten: "Niedrigster Preis der letzten 30 Tage" ist angegeben
- [ ] Sie führen eine Preishistorie (digital oder auf Papier)
- [ ] Sie können bei Kontrolle nachweisen, dass der Referenzpreis stimmt
✅ Sprache und Lesbarkeit
- [ ] Alle Preisangaben sind auf Deutsch
- [ ] Schrift ist gut lesbar
- [ ] Preisschilder sind nicht beschädigt oder verblasst
✅ Sonderfälle
- [ ] Verderbliche Waren: Regelung bekannt und angewendet
- [ ] Neue Produkte: Kürzere Referenzperiode berücksichtigt
- [ ] Lose Ware: €/kg-Preis ist sichtbar
Wie PriceLabel hilft
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| Problem | PriceLabel-Lösung |
|---|---|
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| 30-Tage-Preishistorie | Automatisch – wir speichern jeden Preis |
| Niedrigster Preis finden | Automatisch – bei Rabatten berechnen wir den korrekten Referenzpreis |
| Deutsch + andere Sprachen | Automatisch – Schilder in 8 Sprachen, Deutsch immer dabei |
So funktioniert es:
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Fazit
Die PAngV mag kompliziert erscheinen, aber im Kern geht es um drei Dinge:
- Zeigen Sie den Endpreis (mit MwSt.)
- Zeigen Sie den Grundpreis (€/kg oder €/L)
- Bei Rabatten: Zeigen Sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage
Wer diese drei Regeln befolgt, ist zu 95% konform.
Für die restlichen 5% (Sonderfälle, Ausnahmen, Dokumentation) gibt es zwei Wege: - Der schwere Weg: Alles manuell machen, Preishistorie auf Papier führen, bei jeder Kontrolle schwitzen - Der einfache Weg: Ein Tool nutzen, das die Arbeit automatisiert
Die Wahl liegt bei Ihnen.
Weiterführende Ressourcen
- Offizielle PAngV-Verordnung (Bundesjustizministerium)
- EU-Richtlinie 98/6/EG (EUR-Lex)
- Omnibus-Richtlinie 2019/2161 (EUR-Lex)
Über den Autor
Dieser Artikel wurde vom PriceLabel-Team erstellt, basierend auf der Analyse von EU-Richtlinien, deutschen Verordnungen und realen Erfahrungen von Einzelhändlern.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns: [email protected]
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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